Teilnahmebedingungen

1. ALLGEMEINES

1.1. Veranstalter des Sparkasse City Night Run ist die ASKÖ TRI LINZ, Tausskyweg 15, 4030 Linz (Tel: +43(0)6641200811, ZVR-Zahl 311869099, E-Mail: askoetrilinz@liwest.at)

1.2. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer:innen, die an einem der im Rahmen des Sparkasse City Night Run abgehaltenen Bewerbe teilnehmen.

1.3. Zur Teilnahme am Sparkasse City Night Run ist jede/r berechtigt, der/die das in der Ausschreibung angeführte Lebensalter für die jeweilige Strecke erreicht hat.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die ordnungsgemäße Anmeldung zu den auf der Website www.linzercitynightrun.com näher beschriebenen Anmeldemodalitäten. Bei jugendlichen Teilnehmer:innen ist eine Anmeldung nur dann wirksam, wenn diese zusätzlich von dem/den gesetzlichen Vertreter/n wirksam unterschrieben wird.

1.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer:innen zu limitieren und Anmeldungen, die dieses Limit überschreiten, nicht mehr entgegenzunehmen.

1.5. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht auf dritte Personen übertragen werden. Ebenso sind die Startnummern nicht übertragbar.

1.6. Nehmen ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer:innen aus welchen Gründen auch immer nicht an der Veranstaltung teil oder erklären diese vor der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter ihre Nichtteilnahme, so haben die Teilnehmer:innen gegenüber dem Veranstalter keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Nenngeldes.

1.7. Die Teilnehmer:innen erklären sich mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen durch den Veranstalter per E-Mail und/oder Post einverstanden.

2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

2.1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer:innen. Mit Anmeldung zum Bewerb erklären die Teilnehmer:innen verbindlich, dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Es obliegt den Teilnehmer:innen, ihren Gesundheitszustand vor Teilnahme am Bewerb ärztlich überprüfen zu lassen. Den Veranstalter trifft keine Verpflichtung den Gesundheitszustand der Teilnehmer:innen zu überprüfen.

2.2. Die Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird für Schäden, welche nicht Personenschäden sind, auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Schäden eingeschränkt.

2.3. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für sämtliche Schäden auf vorsätzlich verschuldete Schäden eingeschränkt.

2.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für während der Laufveranstaltung verwahrte Gegenstände der Teilnehmer:innen durch vom Veranstalter beauftragte Dritte. Eine allfällige Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt hiervon unberührt.

3. HÖHERE GEWALT

3.1. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, sowie aus Gründen der Sicherheit für die Teilnehmer:innen, sowie aus sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung abzuändern oder teilweise oder zur Gänze abzusagen. Im Fall der Änderung oder teilweisen Absage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes und keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmer:innen. Bei gänzlichem Entfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen haben die Teilnehmer:innen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Nenngelder oder Schadenersatz gegenüber dem Veranstalter.

3.2. Als Fälle höherer Gewalt gelten sämtliche Maßnahmen, die von Behörden, dem Gesetzgeber oder sonst mit Zwangsgewalt ausgestatteten Stellen gesetzt werden, oder dem Veranstalter auferlegt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf der Veranstaltung oder Teile davon abzuändern, die Strecken zu verlegen oder zu verkürzen, die Bewerbe vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu begrenzen, zu schließen oder zur Gänze abzusagen. Zur Vornahme derartiger Maßnahmen ist der Veranstalter insbesondere dann berechtigt, wenn durch die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung eine Gefährdung der Teilnehmer:innen, der Besucher:innen oder der Allgemeinheit eintreten könnte, wenn ein behördliches Veranstaltungsverbot für den oder die Bewerb/e angeordnet würde oder wenn die Veranstaltung durch gesetzlich oder behördlich angeordnete Beschränkungen wirtschaftlich nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden könnte. Die Veranstaltung ist dann nicht mehr kostendeckend, wenn nicht mehr als 1500 Starter:innen zu den einzelnen Bewerben zugelassen sind.

3.3. Die Teilnehmer:innen haben mögliche behördliche Auflagen oder Anordnungen, die dem Veranstalter vorgeschrieben werden, zu akzeptieren und zu befolgen. Über derartige Auflagen und/oder Änderungen werden die Teilnehmer:innen vorab per E-Mail benachrichtigt und/oder auf der Website zum jeweiligen Bewerb informiert. Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet sich laufend, jedenfalls aber am Tag der Veranstaltung, über die geltenden gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen sowie die vom Veranstalter vorgeschriebenen Auflagen selbst und auf der Veranstalterwebsite zu informieren.

3.4. Ansonsten findet die Veranstaltung bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält es sich jedoch vor, die Veranstaltung entweder vor deren Beginn abzusagen oder während der Durchführung vorzeitig abzubrechen, wenn es witterungsbedingt zu einer Gefährdung der Gesundheit der Teilnehmer:innen kommen könnte.

4. SICHERHEITSMASSNAHMEN, DURCHFÜHRUNG DER BEWERBE & DISQUALIFIKATION

4.1. Die Teilnahme an der Veranstaltung unter Verwendung von Sportgeräten wie insbesondere Rennrollstühlen und Inlineskates oder Nordic Walking Stöcke/Langlaufstöcke und Smovey Ringe ist nicht gestattet. Ein Begleiten der Teilnehmer:innen von nicht zu den Laufbewerben angemeldeten Personen (insbesondere auf Fahrrädern, Kinderwägen, Rollschuhen oder sonstigen Sportgeräten oder Fahrzeugen) ist verboten und führt automatisch zur Disqualifikation der Teilnehmer:innen.

4.2. Ebenso führt eine Teilnahme ohne Startnummer oder ohne den für die Zeitmessung vorgesehenen Chip zur sofortigen Disqualifikation.

4.3. Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigen Gründen Anmeldungen zurückzuweisen, Teilnehmer:innen vom Start auszuschließen oder zu disqualifizieren. Eine Disqualifikation erfolgt insbesondere dann, wenn die zugeteilte Startnummer an dritte Personen weitergegeben wird, in irgendeiner Weise verändert wird, insbesondere wenn der Werbeaufdruck unsichtbar, unkenntlich gemacht oder in irgendeiner Weise verändert wird.

4.4. Weitere Ausschlussgründe liegen insbesondere dann vor, wenn die Teilnehmer:innen falsche Angaben zu ihrer Person machen, eine Sperre seitens eines der zuständigen Sportverbände verhängt wurde, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen besteht oder die Teilnehmer:innen durch ihr Verhalten den Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer:innen gefährden.

4.5. Disqualifizierte Teilnehmer:innen erhalten in den folgenden 2 Jahren keine Starterlaubnis.

4.6. Im Falle eines Ausschlusses von Teilnehmer:innen aus den in diesem Punkt genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes.

5. ZEITMESSUNG

5.1. Die Zeitmessung für die Bewerbe (wenn sie nicht als Virtual Run abgehalten werden) erfolgt durch einen vom Veranstalter beauftragten Dritten, derzeit die Pentek – Timing GmbH.

5.2. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich dazu, den für die Zeitmessung erforderlichen Chip während des Rennens am Schuh, maximal 30 cm über dem Boden befestigt, mitzuführen. Eine Startnummer mit integriertem Chip ist gut sichtbar vorne auf der Brust zu tragen.

5.3. Eine Zeitmessung kann nur bei ordnungsgemäßer Benutzung des Chips sowie bei Einhaltung des vom Veranstalter festgelegten Streckenverlaufs erfolgen. Sollten Zwischenzeiten fehlen oder gemessene Zwischenzeiten nicht plausibel erscheinen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese Teilnehmer:innen zu disqualifizieren.

6. DATENERHEBUNG UND BILDNISVERWERTUNG

6.1. Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden seitens des Sparkasse City Night Run veranstaltet durch die ASKÖ TRI LINZ zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zweckes der medizinischen Betreuung und Versorgung der Teilnehmer:innen während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung, der Zeitmessung sowie zu Zwecken der Medienberichterstattung gespeichert und verarbeitet.

6.2. Sie haben das Recht auf Auskunft seitens der ASKÖ TRI LINZ über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit. Ebenso haben Sie das Recht der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at)

6.3. Die Teilnehmer:innen stimmen zu, dass im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen von ihrer Person angefertigt werden. Die Teilnehmer:innen nehmen zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt. Die Teilnehmer:innen erklären ihre Zustimmung, dass diese Fotos und Filmaufnahmen und gegebenenfalls von Teilnehmer:innen gegebene Interviews in sämtlichen Medien sowie auf sämtlichen Datenträger ohne Anspruch auf Vergütung (insbesondere zu Zwecken der Berichterstattung, Bewerbung, Nachberichterstattung und Dokumentation) verbreitet, veröffentlicht oder genutzt werden dürfen. Die Auswahl der veröffentlichten Bilder erfolgt seitens des Veranstalters mit entsprechender Sorgfalt, damit keine negative Darstellung der Teilnehmer:innen vorliegt.

7. RÜCKTRITTSRECHT

7.1. Entfall des Widerrufs- und Rückgaberechts gem. FAGG idF BGBl. I Nr. 83/2015 Die Online Anmeldung (Buchung einer Startnummer) stellt eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung dar, für deren Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist und nachweislich personalisierte Vorleistungen erfüllt werden. Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ist daher ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.

8. SONSTIGES

8.1. Der Veranstalter behält sich vor, den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen jederzeit abzuändern und an den jeweils aktuellen Stand anzupassen.

8.2. Änderungen der Teilnahmebedingungen werden gegenüber einer Teilnehmer:in, welche/r bereits einen Vertrag über die Teilnahme an einem Bewerb abgeschlossen hat (bzw sich bereits zu einem Bewerb angemeldet hat), wirksam, wenn diese/r von der Änderung der Teilnahmebedingung (insbesondere per E-Mail) informiert wird und nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen der Änderung der Teilnahmebedingungen widerspricht. Das ungenutzte Verstreichenlassen der 14-tägigen Frist (=Schweigen) gilt somit als Zustimmung zur Änderung der Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter wird die Teilnehmer:in im Fall der Änderung der Teilnahmebedingungen, von dieser 14-tägigen Frist und der Auswirkung des Schweigens der Teilnehmer:in gesondert informieren. Eine nach dieser Bestimmung vorgenommene Änderung der Verpflichtung des/r Teilnehmerin zu Entrichtung eines höheren Entgelts ist ausgeschlossen.

8.3. Satz- und Druckfehler bleiben vorbehalten.

8.4. Für alle aus oder im Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder der Teilnahme an der Veranstaltung entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz.

Fassung Februar 2023

Zur Information für Zuschauer:
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden zu Zwecken der Dokumentation, sowie zu Werbezwecken Lichtbilder von den BesucherInnen der Veranstaltung angefertigt. Eine Veröffentlichung kann in Image Foldern, Broschüren und Printmedien, im Fernsehen und Internet sowie bei öffentlichen Veranstaltungen erfolgen. Diese Verarbeitung und Veröffentlichung erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses des Veranstalters, sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Lichtbilder werden von der Verantwortlichen vor Veröffentlichung einer genauen Prüfung unterzogen, um keine berechtigten Interessen der/des Abgebildeten zu verletzen. Sie haben aufgrund Datenschutzes das Recht auf Auskunft seitens des Veranstalters über Ihre personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eine Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Ebenso haben Sie das Recht der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at).