Bei Verhinderung bzw. Nichtteilnahme an der Veranstaltung ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes: Sieht sich der Veranstalter nicht in der Lage die Veranstaltung durchzuführen (aus welchen Gründen auch immer), besteht kein Anspruch auf Erstattung der Nenngebühr. Der Veranstalter behält sich vor, aus für ihn wichtigem Grunde Anmeldungen zurückzuweisen bzw. Startverbot zu erlassen. Teilnehmer:innen, die wegen offensichtlichen Betruges disqualifiziert werden, erhalten für die folgenden zwei Jahre keine Starterlaubnis beim Linzer Sparkasse City Night Run. Der Teilnehmer erhebt keinerlei Vergütungsansprüche für Fotos, Filmaufnahmen usw., die im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden. Der Veranstalter, die Sponsoren sowie die Stadt Linz und deren Partner können für keinerlei Verlust, Verletzung oder Schäden an irgendeiner Person oder Sache, welcher Ursache auch immer, verantwortlich gemacht werden. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände wird nicht übernommen. Gerichtsstand Linz. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Dem/Der Teilnehmer:in ist bekannt, dass er disqualifiziert wird, wenn er die offizielle Startnummer verändert, insbesondere den Werbeeindruck unsichtbar oder unkenntlich macht.
Die Daten werden maschinell gespeichert und nur dem Zeitnehmer und Veranstaltungsfotografen weitergegeben). Der/Die Teilnehmer:in versichert mit seiner Unterschrift und Anmeldung, dass die Daten in der Anmeldung richtig sind und dass er die Ausschreibung und den Hinweis zum Datenschutzgesetz anerkennt. Mit der Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung ein und haben auch die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen und Werbung, in den sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Instagram usw.) ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. Sie akzeptierten die aktuell gültigen AGB der PENTEK-timing GmbH. Die Informationen des Veranstalters haben Sie zur Kenntnis genommen. Sie versichern, dass Sie sich selbst anmelden bzw. zur Anmeldung der Teilnehmer:innen (bei Einzelanmeldung Dritter, sowie Sammel- und Staffelanmeldungen) bevollmächtigt sind. Sie werden diesen Teilnehmer:innen die Datenschutzhinweise und weiteren Zustimmungen zur Kenntnis geben und gegebenenfalls datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen einholen. Sollten Sie minderjährig sein, versichern Sie, dass Sie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten haben.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.